Ihr Partner bei Streitigkeiten im Erbrecht
Von der Erstellung eines Testaments bis zur Vollstreckung Ihres letzten Willens – das Erbrecht ist ein weites und umfassendes Rechtsgebiet, bei dem Sie stets einen erfahrenen Rechtsanwalt zur Seite ziehen sollten. Das Erbrecht ist ein Grundrecht und es steht dem Erblasser frei, wer das Erbe und das Vermögen erhält (Art. 14 GG). Nicht selten führen unklare Erbfolgen oder unrechtmäßige Vermögensverteilungen zu Streitigkeiten zwischen Erben. Lassen Sie sich deshalb von unserer Rechtsanwaltskanzlei beraten.
Wir helfen Ihnen weiter bei:
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Testament und Erbverträge
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Testamentsvollstreckung
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Bei unklarer Erbfolge
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Pflichtteile und Erbgemeinschaften
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Schenkungs- und Erbschaftssteuer
Individuelle Beratung und maßgeschneiderte Lösungen
Das Erbrecht ist sehr komplex und jeder Einzelfall erhält von uns die volle Aufmerksamkeit, um Ihnen maßgeschneiderte Lösungen bei Ihren Problemen oder Streitigkeiten zu bieten. Als Berater stehen wir Ihnen bei allgemeinen Fragen zum Erbrecht ebenso zur Seite, wie bei akuten Erbstreitigkeiten. Sollten Sie ein Testament erstellen lassen, beraten wir Sie selbstverständlich zu den Möglichkeiten, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden.
Beratung zu Lebzeiten
Mit einem Testament und der Regelung Ihres Nachlasses zu Lebzeiten sorgen Sie dafür, dass sich Ihre Erben, Familienmitglieder und Ehepartner nicht über das Erbe streiten und das Familienvermögen erhalten wird. Wir sorgen dafür, dass Sie bestens informiert und bei Erbstreitigkeiten vertreten werden.